Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 34 S 1 GG, § 839 Abs 1 S 1 BGB
Amtspflichtverletzung der Gemeinde bei Zuweisung eines Neugrundstückes im Umlegungsverfahren innerhalb eines nicht bebaubaren Bebauungsplanbereiches - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtspflichtverletzung; Gemeinde; Schadensersatz; Altlasten; Bebauungsplan
- Judicialis
GG Art. 34; ; HabfAG § 18; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 251 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Ermittlung von Altlasten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bebauungsplans
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung für Aufstellung eines Bebauungsplanes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 25.05.1998 - 4 O 551/97
- OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98
- BGH, 22.05.2003 - III ZR 32/02
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1293 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.01.1983 - III ZR 118/81
Keine enteignende Wirkung einer Regelflurbereinigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98
Da es den Klägern im Wege der Surrogation (§ 63 BauGB) dem Eigentumsrecht am Grundstück untergeschoben" wird (…BGHR Bundesbaugesetz § 72, Rechtsänderung 1; NJW 1983, 1661, 1662), sind die Kläger in den Kreis der geschützten Dritten einbezogen.Dadurch werden grundsätzlich Entschädigungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs ausgelöst (BGH NJW 1981, 2123; NJW 1983, 1661, 1662).
- BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97
Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98
Mit Rücksicht auf die Komplexität der Planung eines Baugebietes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie mit Rücksicht auf die damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Darlegung einer hypothetischen Planungsalternative sind keine hohen Anforderungen an die Darlegung der Kläger zu stellen, sondern eine gewisse Wahrscheinlichkeit der alternativen Planung zu Gunsten der Kläger als ausreichend anzusehen (BGH NJW 2000, 427, 430). - BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87
Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98
Die Eigentümer unbelasteter Alt-Grundstücke, denen im Umlegungsverfahren dann ein belastetes Neu-Grundstück zugewiesen wird, können nicht anders behandelt werden als ein Ersterwerber", der das Grundstück erst nach Aufstellung und Änderung des in Rede stehenden Bebauungsplanes erworben hat (BGH NJW 1989, 976, 978).
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88
Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98
Der Kreis der geschützten Dritten bei Verletzung der Amtspflicht, bei der Aufstellung von Baulandplänen die Anforderungen, die an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu stellen sind, mit der gebotenen Sorgfalt zu ermitteln und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Planung einzubringen, ist dahin einzugrenzen, dass Personen, bei denen eine Gefährdung von Leben und Gesundheit nicht besteht und die auch nicht die Verantwortung dafür tragen, dass die von ihnen errichteten Bauten von Gesundheitsgefahren frei sind, nicht in den Schutzbereich der hier in Rede stehenden Amtspflicht fallen (BGH NJW 1990, 1038, 1040). - BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90
Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98
Es musste die Möglichkeit in Rechnung gestellt werden, dass auf den Deponieflächen zumal es keine offizielle, sondern eine wilde" Deponie war auch Abfälle gelagert wurden, die wegen ihrer chemischen Zusammensetzung eine besondere Gefährdung schufen (vgl. BGH NJW 1992, 1953, 1955). - BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92
Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 133/98
Überzogene Anforderungen an die Prüfungspflicht dürfen nicht gestellt werden (BGH NJW 1994, 253, 255 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verzögerungsschaden; Amtshaftung; Enteignungsgleicher Eingriff; Pflichtverletzung; Veränderungssperre; Bauplanungsrecht
- Judicialis
BauGB § 34; ; BauGB § 14; ; BauGB § 15; ; BauGB § 29; ; BauGB § 2 Abs. 1; ; BGB § 839; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108
- rechtsportal.de
Amtshaftungsanspruch bei Versagung einer Baugenehmigung aufgrund nachträglich erlassener Veränderungssperre nach § 14 BauGB
- ibr-online
Veränderungssperre nach Stellung eines Bauantrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauantrag: Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre? (IBR 2002, 730)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 17.05.2001 - 1 O 378/00
- OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00
Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage
Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Zwar ist anerkannt und der Klägerin damit vom Ansatz her zuzugeben, dass eine Gemeinde nicht berechtigt ist, die Entscheidung bereits über eine Voranfrage über die angemessene Bearbeitungszeit hinaus zu verzögern, wenn das Bauvorhaben bei Eingang der Voranfrage oder eines Baugenehmigungsantrages planungsrechtlich zulässig ist (vgl. zuletzt BGH MDR 2001, 1112 m.w.N.). - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Hierzu ist nicht erforderlich, dass der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan bereits Aussagen über den Inhalt der beabsichtigten Planung macht (BVerwG NJW 1977, 400). - BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88
Zeitpunkt der Beschlußfassung
Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 901/01
Es ist also auch amtspflichtgemäß, wenn in einem solchen Fall die Gemeinde den Zeitraum, der für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Bauvoranfrage ohnehin erforderlich wäre, zugleich dazu nutzt, derartige Maßnahmen, wie Veränderungssperren, zu ergreifen (BGH a.a.O. sowie BVerwG NVwZ 1989, 661 f).